Geldkarte (pay card, chip card, smart card)
Der bargeldlosen Zahlung dienende, mit einem Mirkoprozessor (Chip) ausgestattete Karte. Sie kann in ihrer Grundform als elektronische Geldbörse genutzt und mit verschiedenen Zusatzfunktionen (wie Parken, Telephonieren) ausgerüstet werden. Emittenten von Geldkarten unterliegen grundsätzlich der Aufsicht; wegen Ausnahmen siehe § 2, Abs. 5 KWG. Auch gilt hier die für eine Kontoeröffnung vorgeschriebene Identitätsprüfungspflicht.
Das (wohl nicht lösbare) Problem (unresolvable issue) bei den Geldkarten liegt darin, dass sie bei weitem mehr als (das durch die Zentralbanken mit hohem Aufwand geschützte) Bargeld gefälscht und verfälscht werden können. Über den Anteil der Counterfeit Cards und das durch sie ausgelöste betrügerische Transaktionsvolumen gibt es widersprechende Angaben. Unterschiedliche Meinungen gibt es auch dazu, inwieweit Geldkarten Auswirkungen auf das Konsumverhalten der Privathaushalte haben, und ob ein Kontrollverlust im Umgang mit Geld durch die Karten bewirkt werde.
Siehe Ablehnung, Ausgeber, Autorisierung, Barzahlungsquote, Community Card, Computerzahlung, Chipkarte, Disagio, EMV-Richtschnur, Firmenkreditkarte, Geldautomaten-Sperre, Geld, elektronisches, Interoptabilität, Karte, multifunktionale, Kartenechtheitsprüfung, Konto, anonymes, Netzgeldgeschäft, Pay-Green-Initiative, Plastikgeld, Prozessor, Sparbuch, Ticketing, electronic, Winkelmakler, Zahlungskarte. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 93 ff. (ausführliche Darstellung; viele Übersichten), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2009, S52 f. (im Jahr 2008 zahlten 58 Prozent der Deutschen mit Bargeld und nur 26 Prozent mit Karte; Entwicklungslinien).
Quellenangabe: Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Siegen
Giropay (so auch im Deutschen)
Ein innovatives Bezahlverfahren im Internethandel, bei dem der Kunde von der Kasse des Internethändlers unmittelbar auf das Online-Portal seiner Bank geleitet wird. Gleich nach Ausführung der Überweisung erhält der Händler automatisch eine Zahlungsbestätigung. Siehe Billpoint, Online-Banking, Payez Mobile. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 96 ff. (Darstellung dieses sowie anderer Bezahlverfahren; viele Übersichten), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2009, S. 62 ff. (Fortschritt bei innovativen Bezahlverfahren allgemein; Insellösungen [isolated applications] hemmen den Gebrauch neuer Zahlungswege).
Quellenangabe: Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Siegen
Identitätsprüfungspflicht (identification control instruction)
In Deutschland aufsichts-rechtliche Pflicht der Wertpapier-Dienstleistungs-Unternehmen, vor Durchführung eines Auftrags die Identität des Auftraggebers zu überprüfen und aufzuzeichnen. Auch Banken müssen bei Kontoeröffnung nach § 25a KWG die Identität des Antragstellers prüfen und dokumentieren. Dies wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durch entsprechende Richtlinien in den Einzelheiten vorgeschrieben und überwacht.
Siehe Address Spoofing, Authentifizierungsgebot, Bankauskunft, Geldwäsche, Hawala, Konto, anonymes, Konto-Offenlegung, Kontosperre, Kundendaten-Informationspflicht, Nominee, Zahlungsverkehrsverordnung. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 80 f. ("Know Your Customer-Risikomanagement"), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 235 (Identitätsprüfung im Zuge geldwäscherechtlicher Anforderungen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel "Querschnittsaufgaben".
Quellenangabe: Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Siegen
International Bank Account Number, IBAN
Weltweit standardisiertes Kontonummer-Format mit maximal 34 Stellen; die ersten vier Stellen enthalten den Ländercode (etwa: CH für die Schweiz) und die Prüfziffer (39), es folgt vierstellig das Finanzinstitut (etwa: 0070 für die Zürcher Kantonalbank) und dann die Kontonummer. Die IBAN dient der vereinfachten Abwicklung des Zahlungsverkehrs, vor allem im grenzüberschreitenden Bereich. Nach den Plänen der Europäischen Kommission soll auch bis 2013 im Überweisungsverkehr innert Europas die IBAN zur Pflicht werden.
Seit November 2009 müssen Banken in Deutschland bei Überweisungen nicht mehr prüfen, ob die Kontonummer zum Empfängername passt. Dies geschah in Anpassung der Zahlungsdienstrichtlinie der EU (Payment Services Directive, PSD), die durch ein Umsetzungsgesetz vom 9. Juli 2009 in deutsches Recht eingebettet wurde. Wohin eine Überweisung geht, richtet sich allein nach der Kontonummer. Siehe Bank Identifier Code.
Quellenangabe: Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Siegen
Internetbank (trade name Internet bank; click and mortar bank)
erkömmliche Bank mit Filialsystem, die einen Teil der Geschäfte entweder direkt oder über eine eigens dazu gegründete Tochter durch eine entsprechend gestaltete Seite (Internetschalter, transactional website) auch über das Internet abwickelt. Das Internet-Tochterunternehmen hat hier die Möglichkeit, bei Engpässen und bei gewissen Geschäften auf das Filialsystem des Mutterunternehmens (parent company) zurückzugreifen.
Siehe Automaten-Abhebegebühr, Bank, Direktbank, Mobile Banking, Homebanking, Infrastructure Providing, Metcalfe-Regel, Moonlight Banking, , Online-Banking, Onliner, Phishing, Sofa-Banking. Siehe zur Ertragslage Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2006, S. 24 f. (mit Übersichten).
Quellenangabe: Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Siegen
Joint Venture (so auch im Deutschen gesagt; seltener mit Gemeinschaftsunternehmen übersetzt)
Wenn nicht anders definiert, auf dem Finanzmarkt das (meist vorübergehende, projektbezogene) Zusammengehen mehrerer Finanzdienstleister, um gemeinsam und nach festgelegten Anteilen eine Investition zu finanzieren. Siehe Allianzen, grenzüberschreitende, Lead Investor.
Quellenangabe: Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Siegen